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Teil III: Anforderungen an die Ausbildungsinstitute und Ausbilder

1: Ausbildungsinstitute

Die Ausbildungsinstitute vermitteln die Inhalte dieser Standards. Die Übereinstimmung der jeweiligen Ausbildungsprogramme sowie die Eignung der Ausbilder nach diesen Standards wird durch das Gremium nach Teil IV bescheinigt.

2: Ausbilder

Die Ausbilder sollen qualifizierte Praktiker und Wissenschaftler aus relevanten Disziplinen, z.B.

  • Kommunikationswissenschaft
  • Rechtswissenschaft
  • Psychologie
  • Raumplanung
  • Soziologie
  • Politikwissenschaft

sein.

Die Ausbilder müssen Praxiserfahrung im Bereich der Mediation aufweisen und verschiedenen Professionen angehören.

3: Ausbildung in Mediation

Die Ausbildung muss interdisziplinär gestaltet und durchgeführt werden. Jeder Ausbilder muß zumindest eine theoretische Ausbildung gemäß diesen Standards in Mediation durchlaufen haben. Dies gilt nicht für die Ausbilder, die vor dem 31. März 2000 eine Ausbildung im Bereich der Mediation angeboten haben.