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Grundkurse in Mediation

Der Förderverein ist seit mehreren Jahren im Bereich qualifizierter Ausbildung (u. a. in Zusammenarbeit mit der Universität Hagen und der Universität Oldenburg) tätig. Mediation gewinnt in Deutschland zunehmend an Bedeutung. Immer mehr Konflikte in verschiedenen Bereichen werden unter Hinzuziehung von Mediatoren geregelt. Das Interesse von Anwaltschaft und Justiz, Schulen, Gewerkschaften, Verbänden und Gesellschaft wächst.

Für die Ausbildung wurden vom FMöB strenge Kriterien aufgestellt. Das vorliegende Ausbildungskonzept bietet eine Grundausbildung in Mediation an. Grundsätzlich ist die Bezeichnung „Mediator“ nicht gesetzlich geregelt, lediglich für Rechtsanwälte gibt es berufsrechtliche Besonderheiten: Rechtsanwälte können sich nur als Mediator bezeichnen, wenn sie durch eine geregelte Ausbildung nachweisen, dass sie die Grundsätze des Mediationsverfahrens beherrschen. Dies ist in § 7a BORA seit 1. Januar 2003 so geregelt und auch für die Zeit davor durch die Rechtssprechung des BGH bestätigt. BGH Beschluss vom 1.7.2002: „Es ist erforderlich, aber auch genügend, dass jemand, der sich „Mediator“ nennt, durch eine geregelte Ausbildung nachweisen kann, die Grundsätze der Mediation zu beherrschen.“ Die hier angebotene Ausbildung erfüllt diese Voraussetzungen.

Alle Seminare wurden von erfahrenen Mediatoren und Ausbildern konzipiert und gestaltet. Die für das Erlernen der Mediation wesentlichen Kenntnisse und Fähigkeiten werden vermittelt. Es wird angestrebt, dass alle Seminare von mindestens 2 Referenten durchgeführt werden, um eine optimale Betreuung der Teilnehmenden zu gewährleisten.

Die Inhalte der einzelnen Seminare werden von den Referenten in Abstimmung mit der Seminarleitung durchgeführt. Der Schwerpunkt der Ausbildung liegt auf dem Bereich der Zweipersonenkonflikte und der Familienmediation sowie der Mediation in Gruppen liegen. Durch viele praktische Übungen soll das Wesen der Mediation vermittelt werden. Im Rahmen von Rollenspielen sollen auch die anderen Bereiche der Mediation angerissen werden. Die angegebenen Themenschwerpunkte sollen die Besonderheiten der Mediation im Vergleich zu anderen Formen der Konfliktlösung deutlich machen.

Voraussetzung für die Teilnahme ist die aktive Mitarbeit der Teilnehmer und die Bereitschaft zur Durchführung von Rollenspielen mit Videoaufzeichnung. Die Anwesenheit bei den Seminaren und der Supervisionsveranstaltung ist obligatorisch. Es werden Teilnehmerlisten geführt. Wird mehr als 10 % der Seminarzeit versäumt, so kann kein Teilnahmerzertifikat ausgestellt werden. Gegebenenfalls wird ein entgeldpflichtiges Zusatzseminar für die betroffenen Teilnehmer organisiert.

Insgesamt finden in der Regel 7 Seminarwochenenden statt. Zudem ist die Teilnahme an einem zusätzlichen Supervisionswochenende elementarer Bestandteil der Gesamtausbildung. Die Supervision wird nach Absprache mit den Teilnehmern durchgeführt. Sie verfolgt das Ziel, eine eigene Reflexion der angefallenen Fälle zu ermöglichen und so den praktischen Ausbildungserfolg zusätzlich zu steigern.

Die Ausbildung richtet sich an alle Personen, die sich für eine neue Form der Konfliktlösung interessieren und im eigenen Berufsfeld etablieren wollen. Berufserfahrung und Erfahrungen im beraterischen Umgang mit Menschen sind erwünscht. Zulassungsvoraussetzungen im Sinne von staatl. Abschlüssen liegen nicht vor. Die Lehrgangsleitung behält sich allerdings vor, im Einzelfall von der Ausbildung abzuraten. Die Mindestteilnehmerzahl ist 12. Die maximale Teilnehmerzahl beträgt 16.

Grundkurse in Mediation für Landvolk und WLV

Der Förderverein Mediation im öffentlichen Bereich bietet eine Grundausbildung in Mediation. Dies kann auch in Kooperation mit anderen Institutionen geschehen, wobei das Ausbildungsprogramm dann die spezifischen Bedürfnisse des Kooperationspartners aufnehmen kann.

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Kurs B1 (Foto: Förderverein Mediation im öffentlichen Bereich)

Eines der Beispiele sind Seminare in Zusammenarbeit mit dem Niedersächsischen Landvolk und dem Bauernverband Westfalen-Lippe. Im landwirtschaftlichen Bereich gibt es eine Vielzahl an Konflikten, an denen Bauern beteiligt sind. Streitigkeiten mit Verpächtern, Lieferanten, Abnehmern über vertragliche Regelungen sind ebenso häufig an der Tagesordnung wie Auseinandersetzungen mit Jägern oder Behörden. Große Auswirkungen haben Konflikte innerhalb landwirtschaftlicher Betriebe – sei es im Rahmen landwirtschaftlicher Kooperationen oder gar in der eigenen Familie. Bäuerliche Familien schließlich geben aufgrund ihrer speziellen Konstellation – oft mit mehreren Generationen unter einem Dach – Anlass für Auseinandersetzungen außerhalb aber doch mit mittelbarem Einfluss auf betriebliche Strukturen.

Die Vertreter der Bauernverbände kennen diese konfliktträchtigen und oft emotional sehr anspruchsvollen Situationen zur Genüge. Die Bewältigung der auftretenden Konflikte ist aber häufig schwierig, einerseits, weil oft auf Seiten der Konfliktparteien jeweils Mitglieder beteiligt sind oder aber auch, weil manchmal das geeignete Handwerkszeug fehlt, um derlei Situationen sachlich und vor allem zum Nutzen aller Beteiligten anzugehen. Vor diesem Hintergrund haben sich das Landvolk Niedersachsen und der Westfälisch-Lippische Landwirtschaftsverband entschieden, einige ihrer Kreisgeschäftsführerinnen als Mediatoren auszubilden, um als Vermittler in Konflikten zwischen Bauern untereinander und mit Dritten besser als bisher tätig werden zu können.

Landvolk und WLV wollen die Mediation als weitere Dienstleistung für ihre Mitglieder anbieten. Das Potential der Mediation kann vor allem in solchen Konflikten genutzt werden, in denen sich die Beteiligten nach Bewältigung des Konfliktes nicht einfach aus den Augen gehen können, weil sie familiär oder betrieblich Beziehungen aufrecht erhalten müssen. Dies ist im landwirtschaftlichen Bereich häufig so, so dass die Mediation den Beteiligten die Chance bietet, ihre Beziehung untereinander im Rahmen einer Mediation wieder auf eine tragfähige Basis zu stellen.

Da die Unabhängigkeit der Mediatoren ein unverzichtbares Kriterium für die Durchführung von Mediationsverfahren ist, ist es wichtig, bei Bedarf auch auf Mediatoren benachbarter Kreisverbände zurückgreifen zu können, wenn eine der Konfliktparteien einen Mediator nicht als unabhängig akzeptiert. Dadurch ist es auch möglich, verbandsinterne Streitigkeiten – etwa in der Organisation der Geschäftsstellen oder gar bei Differenzen im Ehrenamt – professionell anzugehen. Geplant ist daher, ein Netzwerk von ausgebildeten Mediatoren der Bauernverbände aufzubauen, um die Erfahrungen aus der Praxis auszutauschen und eigene Kenntnisse und Fähigkeiten weiter zu vertiefen. „Aber zuerst freuen wir uns einmal über die absolvierte Ausbildung und darüber, das Erlernte nun auch in der Praxis anwenden zu können“, so Elfriede Werdermann vom VEL Neuenhaus. Sie ist davon überzeugt, dass die Mediation für die eigene Tätigkeit weitere wichtige Impulse gibt und vor allem zum Wohle der Mitglieder bei betrieblichen und familiären Konflikten eingesetzt werden kann.