Wenn Sie sich dafür interessieren, Mitglied in unserem Verein zu werden, finden Sie in dieser Rubrik Informationen dazu. Die Mitglieder des Vereinsvorstands erläutern Ihnen das auf Wunsch telefonisch auch gerne noch näher.


Leistungen des Vereins:

Als Mitglied im Förderverein Mediation im öffentlichen Bereich e.V. erhalten Sie u.a.

  • die Einbindung in ein interessantes Fach-Netzwerk mit entsprechenden kollegialen Kontakt-, Austausch-, Erfahrungs-, Mitwirkungs- und Einflussmöglichkeiten – das ist entscheidend!
  • Zugang zu Willensbildung und Informationsfluss im Deutschen Forum für Mediation (DFfM), dem Dachverband deutscher Mediationsvereinigungen
  • unser vierteljährliches Informationsblatt „mediationsforum“
  • Vergünstigungen für die Teilnahme an bestimmten Veranstaltungen (z.B. eigene Werkstatt- oder Fachtagungen unseres Vereins, Supervision durch dafür ausgebildete Vereinsmitglieder o.ä.) und den Bezug von Materialien zur Schulung oder von Informationsmaterialien (z.B. Vortragsfolien, Lehrvideos) des Vereins
  • auf Antrag eine persönliche E-Mail-Adresse nach dem Muster „meinnachname(at)umweltmediation.info“ – bitte geben Sie bei Ihrem Antrag an, ob Sie die Einrichtung der Adresse als Weiterleitung auf Ihre bestehende E-Mail-Adresse oder als eigenständiges POP3-Postfach wünschen oder beides (Regelfall)
  • bei gleichzeitiger Mitgliedschaft in der Kölner Centrale für Mediation (CfM) GmbH 20% Rabatt auf deren Mitgliedsbeitrag (incl. des kostenlosen Bezugs der „Zeitschrift für Konfliktmanagement“)

Kosten der Mitgliedschaft:

  • 100 € pro Kalenderjahr für natürliche Personen (Regelbeitrag)
  • 25 € pro Kalenderjahr (ermäßigter Beitrag) für natürliche Personen mit geringem Einkommen (z.B. Studierende, Referendarinnen und Referendare, Schülerinnen und Schüler, geringfügig Beschäftigte, Arbeitslose bzw. nicht Erwerbstätige, Rentnerinnen und Rentner)
  • 1.300 € pro Kalenderjahr für gewinnorientierte Organisationen
  • 250 € pro Kalenderjahr für nicht gewinnorientierte Organisationen

Die angegebenen Beiträge sind Mindestbeiträge und bis zum 31. März eines Jahres zu zahlen. Sie erhalten dazu jeweils im I. Quartal des Kalenderjahres eine Beitragsrechnung, bei Eintritt im Laufe eines Kalenderjahres nach erfolgter Aufnahme in den Verein. Bei Eintritt oder Austritt im Laufe eines Kalenderjahres wird der volle Mitgliedsbeitrag fällig. Mitglieder, die den ermäßigten Beitrag von 25 € zahlen möchten, müssen das beim Schatzmeister beantragen (formlos) und ihm ihre Berechtigung dazu nachweisen. Höhere Beitragszahlungen als auf der Beitragsrechnung angegeben, sind herzlich willkommen - und Spenden natürlich auch!

Der Förderverein ist durch Bescheid des Finanzamtes Bonn-Außenstadt wegen Förderung von Wissenschaft und Forschung, Förderung der Volks- und Berufsbildung sowie der Studentenhilfe und wegen Förderung des Umweltschutzes als gemeinnützig anerkannt. Mitgliedsbeiträge an den Verein sind daher – ebenso wie Spenden - in voller Höhe steuerlich absetzbar. Über die Zahlung erhalten Sie im I. Quartal des Folgejahres jeweils eine Zuwendungsbescheinigung.


Beitritt:

Aufnahmeanträge können jederzeit schriftlich an den Schatzmeister des Vereins gestellt werden. Ein Formular dafür können Sie hier herunterladen. Wir empfehlen dabei, zuvor mit einem unserer Vorstandsmitglieder telefonisch Kontakt aufzunehmen. Mit dem Beitritt erkennen Sie die „Standards für Mediation im öffentlichen Bereich: Umwelt - Wirtschaft - Politik – Soziales“ des FMöB e.V. und den „Europäischen Verhaltenskodex für Mediatoren“ als für sich verbindlich an, wenn Sie mediierend tätig sind oder in Mediation ausbilden.

Bitte fügen Sie Ihrem Aufnahmeantrag einen kurzen Lebenslauf mit Angabe Ihres Grundberufs, Ihrer Adress- und sonstigen Kontaktdaten sowie Angaben zu Ihrem Mediationsbezug bei (insbesondere entsprechende Qualifikationen und Praxiserfahrungen, Publikationen, ggf. Mitgliedschaft in anderen Mediationsvereinigungen). Es ist uns wichtig, dass wir uns ein Bild vom Mediationsverständnis unserer Mitglieder machen können und umgekehrt. Wenn Sie eine juristische Person sind, benennen Sie bitte eine feste Kontaktperson; bei Veranstaltungen und Versammlungen des Vereins können Sie sich auch durch andere Personen vertreten lassen.

Der Vorstand entscheidet anschließend über Ihre Aufnahme.