Am 15.12.2011 verabschiedet der Bundestag den Gesetzesentwurf der Bundesregierung zur Förderung der Mediation und anderer Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung in der vom Rechtsausschuss geänderten Fassung.

⇒Sitzung des Bundestages vom 15.12.2011, Auszug aus dem Protokoll
⇒Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses des Bundestages, BT-Ds 17/8058
⇒Gesetzesentwurf der Bundesregierung, BT-Ds 17/5335, BT-Ds 17/5496, BR-Ds 60/11
⇒Stellungnahme des Bundesrates, BR-Ds 60/11(B)
⇒Empfehlungen der Ausschüsse des Bundesrates, BR-Ds 60/1/11

Zu dem vorangegangenen Referentenentwurf eines Mediationsgesetzes des Bundesjustizministeriums bezieht der Förderverein Mediation im öffentlichen Bereich im September 2010 Stellung.

Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums
Stellungnahme des Fördervereins Mediation im öffentlichen Bereich

Im Februar 2012 empfiehlt der Rechtsausschuss dem Bundesrat, dass der Vermittlungsausschuss mit dem Ziel einberufen wird, dass die richterliche Mediation zur Aufrechterhaltung der Methodenvielfalt außergerichtlicher Konfliktbeilegung in den Prozessordnungen ausdrücklich verankert werde.

⇒Empfehlungen der Ausschüsse des Bundesrates, BR-Ds 10/1/12